Was passiert, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen wurde?

Es findet ein „Gläubigeraustausch“ in Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank (in Höhe der Risikoanteile der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Thüringen für diese treuhänderisch) Gläubigerin. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen treffen.