BBT classic

Klassische Bürgschaft

Bei einer klassischen Bürgschaft sind wir zur Stelle, wenn die Hausbank für eine Finanzierung keine ausreichende Sicherheit hat. Die Hausbank stellt den Antrag bei uns, wir prüfen das Vorhaben und wenn alles passt, übernehmen wir bis zu 80 % des Risikos der Finanzierung durch die Bürgschaft. Hinweis: Der Antrag kann nur über die Hausbank erfolgen!

Verwendungszweck Klassische Bürgschaft

  • Betriebserweiterungen
  • Betriebsverlagerungen
  • Modernisierungen
  • Rationalisierungen
  • Entwicklungskosten
  • Kosten der Markterschließung
  • Investitionen
  • Betriebsmittel
  • Franchise – Finanzierungen
  • Existenzgründungen
  • Unternehmensnachfolgen

Bürgschaftshöhe max.

  • 2.000.000,- EUR

Bürgschaftsquote max.
  • bis zu 80 % vom Kreditbetrag

Gebühren Klassische Bürgschaft

  • 1,0 % einmaliges Bearbeitungsentgelt (mind. 250,- EUR, max. 10.000,- EUR)
  • 1,0 % jährliche Provision jeweils angepasst an die Kredithöhe

Finanzierungsart

  • Hausbankdarlehen
  • Programm- und Kontokorrentkredite
  • Avalkredite
  • Leasing

Ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen/ Ablösungen von Krediten
  • Sanierungsvorhaben
  • Unternehmen in Schwierigkeiten

Laufzeit max.

  • 15 Jahre
  • 23 Jahre bei baulichen Maßnahmen
  • 20 Jahre bei Programmkrediten
  • 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen (mit Verlängerungsmöglichkeit auf max. 12 Jahre)

Weitere Informationen Klassische Bürgschaft

  • Beihilfe de-minimis oder Beihilfe nach AGVO
  • Standort oder Investitionsort in Thüringen
  • Unternehmen muss ein KMU gem. EU-Definition sein
  • alle Branchen (außer Landwirtschaft)

Nutzen einer Bürgschaft

Für die Hausbank bedeutet die Bürgschaft eine erstklassige Sicherheit und vermindert erheblich das Kreditrisiko. Dadurch sinken in der Regel die Kosten der Finanzierung bei Banken und Sparkassen. Je nach Bonitätsklasse und aktueller Zinssituation macht sich so eine Bürgschaft häufig selbst bezahlt.

Antragsweg Klassische Bürgschaft

  • Kreditantrag an die Hausbank unter Vorlage der Konzeptidee
  • Bürgschaftsantrag durch die Hausbank mit Unterschrift des Kreditnehmers
  • Begutachtung und Entscheidung durch die Bürgschaftsbank
  • Übernahme der Ausfallbürgschaft, Zustellung der Bürgschaftserklärung (Urkunde) an die Hausbank
  • Abschluss des Darlehensvertrages bei der Hausbank
  • Ausreichung des Kredites

Hinweis: Im E-Antrag finden Sie noch die Corona bedingten Anpassungen zu Verbürgungsgrad (bis 90%) und Bürgschaftsvolumen (bis zu TEUR 2.500). Dies wird gerade geändert. Es gelten die o.g. Konditionen und Bedingungen.


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