ERP-Förderkredit
Zinsgünstige Kreditfinanzierung für Gründungen und Unternehmensnachfolgen

So gehen Sie entspannt ins Kreditgespräch: Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge entlastet die Bank zu 100 % vom Risiko. Dadurch profitiert der Kreditnehmer von günstigeren Zinsen und verbessert die Finanzierbarkeit seines Vorhabens.
Was wird gefördert?
- Existenzgründungen
- Erwerb von Vermögensgegenständen (Asset Deal)
- Unternehmensübernahmen
- Nachfolgeregelungen
- Tätige Beteiligungen (Share Deal)
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit oder Übernahme
- Förderfähige Kosten: Investitionen, Übernahme und Beteiligungen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolgen
- Unternehmen, die in den letzten 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden
Wie wird gefördert?
- 500.000,- EUR maximale Kredithöhe (pro Antragsteller)
- 35 % maximal vom Gesamtvorhaben
- mehrere Kredite für verschiedene Vorhaben der Antragsteller möglich
- bei mehreren Gesellschaftern kann jeder, der Voraussetzungen erfüllt eigenen Antrag entsprechend der prozentualen Beteiligungen am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze stellen
- Laufzeit 15 Jahre bei 5 tilgungsfreien Jahren (Zinsbindung 10 Jahre)
- Laufzeit 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren (Zinsbindung gesamte Laufzeit)
- während tilgungsfreier Jahre nur Zinsen und Garantie-Entgelte fällig
- Rückzahlung erfolgt vierteljährlich in gleich hohen Raten
- außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung an KfW
Vorteile und Mehrwerte der Förderung
- 100 % Risikoübernahme
- keine Bereitstellungsprovision
- keine Anrechnung auf Bürgschaftshöchstbetrag (on top)
- zwei Laufzeitvarianten (10 und 15 Jahre)
- Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten
- keine Besicherung aus Privatvermögen
- nur persönliche Haftung des Endkreditnehmers
- Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen
- Kreditbetrag bis zu 35 % der Bemessungsgrundlage (max. 500.000,- EUR)
- Bestandteil ausgewogener Finanzierungsstrukturen
- langfristige Mittelbereitstellung
Konditionen
- 0,98 % p.a. Garantie-Entgelt Bund
- 1,01 % p.a. Garantie-Entgelt Bürgschaftsbank
- Zinssatz für Kredit entsprechend dem aktuellen Kapitalmarkt, wird am Tag der Zusage festgelegt
- individuelle Ermittlung nach risikogerechtem Zinssystem
- günstigere Zinsen durch Besicherungsklasse 1
- ab 0,97 % p.a. Hausbankmarge
- 750 € je Antrag Vergütung für die Hausbank
Antragsweg ERP-Förderkredit
- Kunde stellt Kreditantrag bei Hausbank
- Hausbank stellt Garantieantrag (100 % des Kredites) bei Bürgschaftsbank
- Bürgschaftsbank führt Risikoprüfung durch, bewilligt Garantieübernahme zu 100 % und erstellt gBzA für KfW
- Hausbank erhält Garantieerklärung, De-minimis-Bescheinigung für Garantie und die gBzA-ID
- Hausbank stellt mit dieser ID und der De-minimis-Bescheinigung einen Refinanzierungsantrag bei der KfW
- KfW prüft automatisiert Förderfähigkeit mit Abgleich der Daten der Bürgschaftsbank, erstellt äußerst kurzfristig die Zusage an die Hausbank und stellt eine kumulierte De-minimis-Bescheinigung inklusive der Beihilfen des KfW Darlehens aus
- Hausbank schließt nach Zusage der KfW Kreditvertrag mit Kunden
Infos Unterlagen und mehr
+ Checkliste erforderliche Unterlagen
+ Checkliste Betriebsübernahme
+ Faktenblatt zum Programm
+ Jahresplanung
+ Selbstauskunft
+ Allgemeine Bestimmungen der Garantie
+ Preis- und Konditionen
+ Merkblatt
+ Link Konditionen KfW Förderprogramme
+ Link Unternehmenswertrechner
+ Link Beihilfewertrechner
Zum besseren Verständnis können Sie sich ein Video zum Förderkredit ansehen. Es gibt eine Version für Gründer und Unternehmen sowie eine Version für Banken.