Informationen zur Unterstützung von kleineren und mittleren Unternehmen

Zur Bewältigung der durch das Coronavirus ausgelösten wirtschaftlichen Herausforderungen haben die Bundesrepublik Deutschland und der Freistaat Thüringen die Rahmenbedingungen für das Bürgschaftsgeschäft in Thüringen angepasst und dieses wichtige Finanzierungsinstrument gestärkt. 

Die Angebote sind auf die Bedarfslagen der Unternehmen neu ausgerichtet, um kleinen und mittleren Unternehmen einen schnellen und einfachen Finanzierungszugang zu ermöglichen. 

Folgende Maßnahmen wurden beschlossen

– Bürgschaftsobergrenze steigt bei BBT classic auf 2,5 Mio. EUR
– Bürgschaftsobergrenze steigt bei BBT express auf 250.000 EUR
– Bürgschaftsobergrenze steigt bei BBT basis auf 250.000 EUR

Für Fragen oder weiterführende Informationen stehen die regionalen Ansprechpartner zur Verfügung.
Ab dem 18. März 2020 gibt es eine zentrale Direktwahl zum Abteilungsleiter für Bürgschaften René Albrecht unter: Tel. 0361 21 35 – 170.  

Die vollständige Pressemitteilung können Sie hier herunterladen