Agrarbürgschaften jetzt auch für Hausbankmittel und KK-Kredite für Betriebsmittelfinanzierungen

Seit 2015 verbürgen die deutschen Bürgschaftsbanken mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Agrar-Betriebe. Das Programm wurde aktuell verlängert. Bis 2022 stehen weitere 60 Mio.  Euro für Investitions- und Betriebsmittelvorhaben bereit. Auch Existenzgründungen und Nachfolgefinanzierungen werden gefördert.

Zu den schon möglichen Bürgschaften für  refinanzierte Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank sind ab sofort auch Bürgschaften für Hausbankmittel und KK-Kredite für Betriebs-mittelfinanzierungen möglich. Agrarbürgschaften sind geeignet für Existenzgründer und bestehende Betriebe aus den Be-reichen Land- und Forstwirtschaft, Fischzucht, Bienenzucht (Imker),  Weinanbau, nichtgewerblicher Gartenbau, Ernährungswirtschaft sowie erneuerbare Energien.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter:

www.agrar-buergschaft.de

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