Neuauflage Agrar-Bürgschaft
Mit der Neuauflage Agrar-Bürgschaft können landwirtschaftliche Betriebe wieder von einer zusätzlichen Sicherheit für Kredite profitieren. Sie ist geeignet für Kredite bis 1,5 Mio. Euro und ermöglicht so Ihre Finanzierung.
Mit der Agrar-Bürgschaft erfolgreich finanzieren
Wenn Sie einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und in neue Maschinen, Produkte und zukunftsträchtige Märkte investieren wollen, können wir Sie unterstützen! Profitieren Sie zusätzlich von einem günstigeren Zinssatz! Wir vergeben Agrar-Bürgschaften an kleine und mittlere Betriebe Kleine und mittlere Betriebe aus
- Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
- Forstwirtschaft und Holzeinschlag
- Fischerei und Aquakultur
- dem nicht gewerblichen Gartenbau
nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, entnehmen Sie bitte dieser Liste.
Was wird gefördert?
Gefördert werden öffentliche Förderprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale für folgende Vorhaben:
Betriebsmittelfinanzierungen | Existenzgründungen | Investitionen für Betriebserweiterungen, z.B. Maschineninvestitionen, Betriebsverlagerungen, Flächenkäufe, Stallinvestitionen, Aufstockung Viehbestand, Bio-Gas- und Photovoltaik-Anlagen | Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen
Welche Möglichkeiten gibt es?
Es gibt zwei Arten von Bürgschaften. Eine mit 50 % Bürgschaftsquote bei einem Kreditbetrag bis 1,5 Mio. EUR und eine mit 70 % Bürgschaftsquote bei einem Kreditbetrag bis 1,071 Mio. Euro. Bei beiden beträgt die Bürgschaftssumme max. 750.000 EUR.
Alle weiteren Informationen zum Programm und den Konditionen erhalten Sie auf unserer Programmseite zur Agrar-Bürgschaft.