Agrarbürgschaft

Mit Agrarbürgschaften verbürgen wir mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Agrar-Betriebe. Zudem können aber auch Hausbankmittel und KK-Kredite für Betriebsmittelfinanzierungen verbürgt werden. Agrarbürgschaften sind geeignet für Existenzgründer und bestehende Betriebe aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischzucht, Bienenzucht (Imker), Weinanbau, nichtgewerblicher Gartenbau, Ernährungswirtschaft sowie erneuerbare Energien.

Verwendungszweck

  • Aus- und Umbauten von Wirtschaftsgebäuden
  • Betriebsmittelbedarf
  • Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/ Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen und Produktionsanlagen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Emissionsminderung
  • Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen
  • vollständiger Erwerb des Agrarbetriebes
  • Erwerb von Geschäftsanteilen, Nachfolgeregelungen, Existenzgründungen
  • Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
  • Kooperationen, Maßnahmen für Marketing sowie Qualifizierungen

Bürgschaftshöhe max.

  • 750.000,- EUR

Bürgschaftsquote max.

  • 50 % oder 70% vom Kreditbetrag

Kosten

  • Bürgschaftsprovision errechnet sich nach der Bürgschaftsquote und der Bonität des Antragstellers gemäß Rating der Hausbank

Finanzierungsart

  • Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
  • Hausbankdarlehen
  • Kontokorrentkredite für Betriebsmittelfinnazierungen

Ausgeschlossen sind

  • Ablösungen und Umschuldungen von Krediten
  • Sanierungsvorhaben
  • reine Kapitalanlageobjekte

Laufzeit

  • Bürgschaftslaufzeit orientiert sich an der Kreditlaufzeit – max. 10 Jahre, bei Kontokorrentkrediten bis max. 5 Jahre
  • Programmlaufzeit zunächst bis 31.12.2023

Weitere Informationen

Gesundes Wachstum für eine stabile Zukunft.

Bürgschaften für Agrarunternehmen ersetzen fehlende Sicherheiten und ermöglichen die Umsetzung von Finanzierungsvorhaben.