Agrarbürgschaft
Mit Agrarbürgschaften verbürgen wir mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Agrar-Betriebe. Zudem können aber auch Hausbankmittel und KK-Kredite für Betriebsmittelfinanzierungen verbürgt werden. Agrarbürgschaften sind geeignet für Existenzgründer und bestehende Betriebe aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Fischzucht, Bienenzucht (Imker), Weinanbau, nichtgewerblicher Gartenbau, Ernährungswirtschaft sowie erneuerbare Energien.
Verwendungszweck
- Aus- und Umbauten von Wirtschaftsgebäuden
- Betriebsmittelbedarf
- Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/ Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen und Produktionsanlagen
- Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und Emissionsminderung
- Investitionen zur Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen
- vollständiger Erwerb des Agrarbetriebes
- Erwerb von Geschäftsanteilen, Nachfolgeregelungen, Existenzgründungen
- Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
- Kooperationen, Maßnahmen für Marketing sowie Qualifizierungen
Bürgschaftshöhe max.
- 750.000,- EUR
Bürgschaftsquote max.
- 50 % oder 70% vom Kreditbetrag
Kosten
- Bürgschaftsprovision errechnet sich nach der Bürgschaftsquote und der Bonität des Antragstellers gemäß Rating der Hausbank
Finanzierungsart
- Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank
- Hausbankdarlehen
- Kontokorrentkredite für Betriebsmittelfinnazierungen
Ausgeschlossen sind
- Ablösungen und Umschuldungen von Krediten
- Sanierungsvorhaben
- reine Kapitalanlageobjekte
Laufzeit
- Bürgschaftslaufzeit orientiert sich an der Kreditlaufzeit – max. 10 Jahre, bei Kontokorrentkrediten bis max. 5 Jahre
- Programmlaufzeit zunächst bis 31.12.2023
Weitere Informationen
Gesundes Wachstum für eine stabile Zukunft.
Bürgschaften für Agrarunternehmen ersetzen fehlende Sicherheiten und ermöglichen die Umsetzung von Finanzierungsvorhaben.