Erweiterte Förderhilfen der Bürgschaftsbank Thüringen für kleine und mittlere Unternehmen

Neben der Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro sind jetzt auch – im Rahmen der Bundesregelung Bürgschaften 2020 – für alle Bürgschaftsprogramme Absicherungen mit einer 90%- igen Bürgschaftsquote möglich.

Diese Regelung gilt ab sofort bis zum 31.12.2020. Bei einer 90%-igen Bürgschaft beträgt die maximale Bürgschaftslaufzeit 6 Jahre, die Bemessungsgrenze liegt bei 25% des Umsatzes 2019 oder der zweifachen Jahressumme aller Löhne/Gehälter des beantragenden Unternehmens. Längere Laufzeiten von mehr als 6 Jahren können wie gewohnt mit einer bis zu 80%- igen Ausfallbürgschaft abgesichert werden.

Alle Informationen und Anträge online unter: bb-thueringen.de.

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen die Mitarbeiter der Bürgschaftsbank unter 0361 21 35 0 oder per Mail an info@bb-thueringen.de zur Verfügung.

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