Arbeitnehmerfinanzierungs-Programm
Bereits seit 1995 übernimmt der Freistaat Thüringen Garantien für Finanzierungen von Arbeitnehmern zu Gunsten von Thüringer Unternehmen und sichert im Falle einer Unternehmensinsolvenz deren investierten Gelder ab. Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer stillen Teilhabe.
Wer darf eine Arbeitnehmerfinanzierung anbieten?
Arbeitnehmerfinanzierungen (Mitarbeiterfinanzierungen) an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sind förderfähig. Das Unternehmen muss seine Betriebsstätte in Thüringen haben.
Wer darf eine Arbeitnehmerfinanzierung nutzen?
Alle beim Unternehmen abhängig beschäftigten Personen sind förderfähig und dürfen das Arbeitnehmerfinanzierungs-Programm in Anspruch nehmen. Der Mitarbeiter (Arbeitnehmer) muss bei Antragstellung in einem wirksamen Beschäftigungsverhältnis sein und über mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit verfügen.
Vorteile als Unternehmen
- Stärkung der finanziellen Basis
- Beteiligung nicht an Verwendungszweck gebunden
- für Investitionen und Betriebsmittel einsetzbar
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
- Mitarbeitermotivation durch Kapitalbeteiligung
Bürgschaftshöhe max.
- 250.000,- EUR
Bürgschaftsquote max.
- 80 % vom Beteiligungsbetrag
Kosten
- 0,75 % einmaliges Bearbeitungsentgelt
- 1,5 % jährliche Provision des Garantiebetrags
Finanzierungsart
- Beteiligung durch Privatvermögen
- Beteiligung durch Verzicht auf Auszahlung von Lohnbestandteilen
- Beteiligung durch Hausbankdarlehen
Voraussetzungen
- mind. schon 1 Jahr bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis
- keine Auszubildenden, leitende Angestellte oder Geschäftsführer
- Standort des Unternehmens in Thüringen
Laufzeit max.
- 15 Jahre
Weitere Informationen
Vorteile
Die Mitarbeiterfinanzierung bietet dem Arbeitnehmer eine wichtige zu den marktüblichen Geldanlageangeboten und eine Ergänzung zur herkömmlichen Altersvorsorge. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung des staatlichen Rentensystems ist dies von großer Bedeutung. Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer stillen Teilhabe.
Infos, Unterlagen & mehr
- Antrag
- SEPA-Basislastschriftmandat
- Schufa-Klausel (nur für Gründung und Nachfolge)
- Beihilfeerklärung inkl. Merkblatt
- Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihilfen
- Richtlinien
- Selbstauskunft
- Rentabilitätsvorschau
- Liquiditätsplan
- Formblatt Information zur Datenerhebung
- Formular zur Bürgschaftsvoranfrage
Antragsweg
- Antragstellung erfolgt gemeinsam durch Beteiligungsgeber und Beteiligungsnehmer direkt bei der BBT
- Erstellung einer gutachtlichen Empfehlung anhand Unternehmensunterlagen und Gespräche durch die BBT