Wer kann eine Ausfallbürgschaft erhalten?

Eine Ausfallbürgschaft steht allen bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freien Berufen in Thüringen zu, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.