Update: ab sofort bis zu 90 % Bürgschaftsquote

Im Rahmen der Bundesregelung Bürgschaften 2020 sind auch Absicherungen mit einer 90%-igen Bürgschaftsquote in allen Programmen möglich. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2020.

Bei einer 90%-igen Bürgschaft beträgt die maximale Bürgschaftslaufzeit 6 Jahre, die Bemessungsgrenze liegt bei 25% des Umsatzes 2019 oder der zweifachen Jahressumme aller Löhne/Gehälter des beantragenden Unternehmens. Längere Laufzeiten von mehr als 6 Jahren können wie gewohnt mit einer bis zu 80%-igen Ausfallbürgschaft abgesichert werden.

Wichtig: Das Formular „Bestätigung zur Bundesregelung Bürgschaften 2020“ muss von der Hausbank ausgefüllt und immer mit dem Antrag eingereicht werden.