FAQ

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen einem Gläubiger und einem Bürgen, bei dem letztgenannter für einen Schuldner des erstgenannten haftet.
In unserem Fall sind wir, die BBT, der Bürge, der für den Kreditnehmer haftet. Gläubiger sind Banken, Sparkassen, Kreditinstitute oder Leasinggesellschaften.

Eine Bürgschaftsbank ist ein Förderinstitut, das nicht gewinnorientiert arbeitet. Es haftet für Schuldner von Banken, Sparkassen, Kreditinstituten und Leasinggesellschaften. Durch Rückbürgschaften ist die Bürgschaftsbank in die Gewerbeförderung von Bund und Land eingebunden.

Die Gesellschafter der BBT sind Kammern und Wirtschaftsverbände sowie Banken, Sparkassen und Versicherungen. Eine Liste finden Sie hier .

Die BBT übernimmt Bürgschaften für Thüringer Existenzgründer und Unternehmen, wenn deren erfolgversprechende Vorhaben an fehlenden Sicherheiten zu scheitern drohen.

KMUs und Existenzgründer verfügen auf dem Kapitalmarkt nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten und sind daher gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Wir als Bürgschaftsbank wollen diesen Nachteil ausgleichen.

Mit dem Ziel der optimalen Gesamtfinanzierung bieten wir kostenlose Beratung an. Wir nutzen ein breites Netzwerk, um Ihre Vorstellungen zu realisieren. Workshops und Vorträge für Interessenten – ob Unternehmer, Verbände, Steuerberater oder Kreditinstitute – runden unser Dienstleistungspaket ab.

Die BBT übernimmt Bürgschaften für Thüringer Existenzgründer und bereits bestehende Unternehmen. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle und erfolgversprechende Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden.

Eine Ausfallbürgschaft steht allen bestehenden und neu gegründeten gewerblichen Unternehmen und Freien Berufen in Thüringen zu, denen wegen fehlender Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt würde. Das Finanzierungsvorhaben muss betriebswirtschaftlich tragfähig sein.

Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen und Maßnahmen übernehmen, die nach den KMU-Kriterien nicht förderfähig sind. Auch die Verbürgung von Umschuldungen bestehender Darlehen und Kredite ist nicht möglich.

Da eine Bürgschaftsbank nicht gewinnorientiert arbeitet, entstehen nur geringe Kosten. Im Falle der Ablehnung eines Bürgschaftsantrags fallen in der Regel keine Gebühren an.

Eine Ausfallbürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr und eine jährliche Bürgschaftsprovision. Bitte kontaktieren Sie uns, um die genauen Konditionen zu erfahren.

Die Beantragung der Bürgschaft übernehmen Kreditinstitute. Diese arbeiten mit der BBT zusammen und können Ihnen alle wichtigen Informationen zukommen lassen. Außerdem finden Sie unsere Konditionen, Bestimmungen, Prospekte und Antragsdokumente online.

Unternehmen können beliebig oft Bürgschaften beantragen. Allerdings darf der insgesamt für einen Kreditnehmer übernommene Umfang der Bürgschaften die Summe von 1,25 Million Euro nicht überschreiten.