Agrar-Bürgschaft für landwirtschaftliche Betriebe

Die Agrar-Bürgschaft bietet eine zusätzliche Sicherheit für Kredite bis 1,5 Mio. Euro und ermöglicht so Ihre Finanzierung – egal ob Investition, Existenzgründung, Nachfolge oder Betriebsmittel. Wir fördern kleine und mittlere Betriebe aus:

  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
  • Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Fischerei und Aquakultur
  • dem nicht gewerblichen Gartenbau

nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, die wir fördern, entnehmen Sie bitte dieser Liste.

Verbürgt werden:

öffentliche Darlehensprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale folgender Vorhaben:

  • Existenzgründungen
  • Investitionen für Betriebserweiterungen, z.B. Maschineninvestitionen, Betriebsverlagerungen, Flächenkäufe, Stallinvestitionen, Aufstockung Viehbestand, Bio-Gas- und Photovoltaik-Anlagen
  • Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Bürgschaftshöhe max.

  • 750.000,- EUR

Bürgschaftsquote max.

  • 50 % oder 70 % vom Kreditbetrag

Laufende Bürgschaftsprovision

  • 50 % Bürgschaft: 0,6 % bis 2,4 % p.a. des Kreditbetrages
  • 70 % Bürgschaft: 0,7 % bis 3,2 % p.a. des Kreditbetrages
  • Die Bürgschaftsprovision orientiert sich an der Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank unter Anwendung des risikogerechten Zinssystems (Rating der Hausbank).
  • einmaliges Bearbeitungsentgelt 1,0 % mindestens 400,- EUR (nur bei Genehmigung fällig)

Beihilferelevanz

  • beihilfefrei

Laufzeit

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt max. 10 Jahre, auch für Kredite mit einer längeren Laufzeit.

Gesundes Wachstum für eine stabile Zukunft.

Jetzt Agrarbürgschaft beantragen!

Agrar Disclaimer


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