Programm für Arbeitnehmerbeteiligungen wird fortgesetzt
Die BBT übernimmt im Auftrag des Thüringer Freistaates Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmern an Thüringer Unternehmen, um den Mitarbeitern eine Alternative zu marktüblichen Geldanlagen und eine Ergänzung zur eigenen Altersvorsorge zu bieten. Die Beteiligung der Mitarbeiter am Kapital des Unternehmens erhöht zudem die Identifikation des Arbeitnehmers mit seiner Firma und verbessert die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens. Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer stillen Teilhabe. Im Falle einer Unternehmensinsolvenz sichert die Garantie die investierten Gelder der Mitarbeiter i.H.v. 80 Prozent ab.
Die Kapitalbeschaffung der Beteiligung erfolgt in der Regel durch ein vorhandenes Privatvermögen, den Verzicht auf Auszahlung von Lohnbestandteilen oder die Finanzierung durch eine Bank. Gefördert werden Arbeitnehmerbeteiligungen an
kleinen bzw. mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder der freien Berufe mit Betriebssitz in Thüringen. Förderfähig sind Beteiligungen in Höhe von max. 250.000 EUR mit einer Laufzeit von mindestens 5 Jahren. Die Antragstellung zur Garantie für die Arbeitnehmerbeteiligung erfolgt bei der BBT durch Beteiligungsgeber und Beteiligungsnehmer.
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