Erweiterung für Agrar-Bürgschaften
Zu den schon möglichen Bürgschaften für refinanzierte Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank sind ab sofort auch Bürgschaften für Hausbankmittel und KK-Kredite für Betriebsmittelfinanzierungen realisierbar.
Seit 2015 verbürgen die deutschen Bürgschaftsbanken mit Unterstützung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) Darlehen der Landwirtschaftlichen Rentenbank für Agrar-Betriebe. Das Programm wurde aktuell verlängert. Bis 2022 stehen weitere 60 Mio. Euro für Investitions- und Betriebsmittelvorhaben bereit. Auch Existenzgründungen und Nachfolgefinanzierungen werden gefördert.