Garantien
Der Freistaat Thüringen übernimmt Garantien für Arbeitnehmerfinanzierungen Thüringer Unternehmen.
Wer darf das Arbeitnehmerfinanzierungs-Programm anbieten?
Arbeitnehmerfinanzierungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sind förderfähig. Das Unternehmen muss mindestens eine Betriebsstätte in Thüringen haben.
Wer darf eine Arbeitnehmerfinanzierung nutzen?
Arbeitnehmer, die in einer der o.g. Betriebsstätten beschäftigt sind, dürfen das Arbeitnehmerfinanzierungs-Programm in Anspruch nehmen. Alle beim Unternehmen abhängig beschäftigten Personen sind förderfähig. Der Mitarbeiter (Arbeitnehmer) muss bei Antragstellung in einem wirksamen Beschäftigungsverhältnis sein und über mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit verfügen.