ERP Förderkredit
Zinsgünstige Kreditfinanzierung für Gründungen und Unternehmensnachfolgen
So gehen Sie entspannt ins Kreditgespräch: Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge entlastet Ihre Bank zu 100 % vom Risiko. Dadurch profitieren Sie von günstigeren Zinsen und verbessern die Finanzierbarkeit Ihres Vorhabens.
Was wird gefördert?
- Existenzgründungen
- Erwerb von Vermögensgegenständen (Asset Deal)
- Unternehmensübernahmen
- Nachfolgeregelungen
- Tätige Beteiligungen (Share Deal)
- Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen (im Haupterwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Förderfähige Kosten: Investitionen, Übernahme und Beteiligungen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolgen
- Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind
Wie wird gefördert?
- 500.000,- EUR maximale Kredithöhe (pro Antragsteller)
- 35 % maximal vom Gesamtvorhaben
- mehrere Kredite für verschiedene Vorhaben der Antragsteller möglich
- bei mehreren Gesellschaftern kann jeder, der Voraussetzungen erfüllt eigenen Antrag entsprechend der prozentualen Beteiligungen am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze stellen
- Laufzeit 15 Jahre bei 5 tilgungsfreien Jahren (Zinsbindung 10 Jahre)
- Laufzeit 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren (Zinsbindung gesamte Laufzeit)
- während tilgungsfreier Jahre nur Zinsen und Garantie-Entgelte fällig
- Rückzahlung erfolgt vierteljährlich in gleich hohen Raten
- außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung an KfW
Vorteile und Mehrwerte der Förderung
- 100 % Risikoübernahme
- keine Bereitstellungsprovision
- keine Anrechnung auf Bürgschaftshöchstbetrag (on top)
- zwei Laufzeitvarianten (10 und 15 Jahre)
- Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten
- keine Besicherung aus Privatvermögen
- nur persönliche Haftung des Endkreditnehmers
- Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen
- Kreditbetrag bis zu 35 % der Bemessungsgrundlage (max. 500.000,- EUR)
- Bestandteil ausgewogener Finanzierungsstrukturen
- langfristige Mittelbereitstellung
Kosten der Förderung
- 0,98 % p.a. Garantie-Entgelt Bund
- 1,01 % p.a. Garantie-Entgelt Bürgschaftsbank
- Zinssatz für Kredit entsprechend dem aktuellen Kapitalmarkt, wird am Tag der Zusage festgelegt
- individuelle Ermittlung nach risikogerechtem Zinssystem
- günstigere Zinsen durch Besicherungsklasse 1
Antragsweg ERP-Förderkredit
- Kunde stellt Kreditantrag bei Hausbank
- Hausbank stellt Garantieantrag (100 % des Kredites) bei Bürgschaftsbank
- Bürgschaftsbank führt Risikoprüfung durch, bewilligt Garantieübernahme zu 100 % und erstellt gBzA für KfW
- Hausbank erhält Garantieerklärung, De-minimis-Bescheinigung für Garantie und die gBzA-ID
- Hausbank stellt mit dieser ID und der De-minimis-Bescheinigung einen Refinanzierungsantrag bei der KfW
- KfW prüft automatisiert Förderfähigkeit mit Abgleich der Daten der Bürgschaftsbank, erstellt die Zusage an die Hausbank und stellt eine kumulierte De-minimis-Bescheinigung inklusive der Beihilfen des KfW Darlehens aus
- Hausbank schließt nach Zusage der KfW Kreditvertrag mit Kunden
Infos, Unterlagen & mehr
- Antrag
- Komplettunterlagen
- SEPA-Basislastschriftmandat
- Schufa-Klausel (nur für Gründung und Nachfolge)
- Beihilfeerklärung mit Merkblatt
- Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihilfen
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (Kredit)
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (Leasing)
- Selbstauskunft
- Rentabilitätsvorschau
- Liquiditätsplan
- Formular zur Bürgschaftsvoranfrage