ERP Förderkredit

Zinsgünstige Kreditfinanzierung für Gründungen und Unternehmensnachfolgen

So gehen Sie entspannt ins Kreditgespräch: Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge entlastet Ihre Bank zu 100 % vom Risiko. Dadurch profitieren Sie von günstigeren Zinsen und verbessern die Finanzierbarkeit Ihres Vorhabens.

Was wird gefördert?

  • Existenzgründungen
  • Erwerb von Vermögensgegenständen (Asset Deal)
  • Unternehmensübernahmen
  • Nachfolgeregelungen
  • Tätige Beteiligungen (Share Deal)
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen (im Haupterwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Förderfähige Kosten: Investitionen, Übernahme und Beteiligungen, Betriebsmittel

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründungen
  • Unternehmensnachfolgen
  • Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind
Wie wird gefördert?
  • 500.000,- EUR maximale Kredithöhe (pro Antragsteller)
  • 35 % maximal vom Gesamtvorhaben
  • mehrere Kredite für verschiedene Vorhaben der Antragsteller möglich
  • bei mehreren Gesellschaftern kann jeder, der Voraussetzungen erfüllt eigenen Antrag entsprechend der prozentualen Beteiligungen am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze stellen

  • Laufzeit 15 Jahre bei 5 tilgungsfreien Jahren (Zinsbindung 10 Jahre)
  • Laufzeit 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren (Zinsbindung gesamte Laufzeit)

  • während tilgungsfreier Jahre nur Zinsen und Garantie-Entgelte fällig
  • Rückzahlung erfolgt vierteljährlich in gleich hohen Raten

  • außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung an KfW

Vorteile und Mehrwerte der Förderung

  • 100 % Risikoübernahme
  • keine Bereitstellungsprovision
  • keine Anrechnung auf Bürgschaftshöchstbetrag (on top)
  • zwei Laufzeitvarianten (10 und 15 Jahre)
  • Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten
  • keine Besicherung aus Privatvermögen
  • nur persönliche Haftung des Endkreditnehmers
  • Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen
  • Kreditbetrag bis zu 35 % der Bemessungsgrundlage (max. 500.000,- EUR)
  • Bestandteil ausgewogener Finanzierungsstrukturen
  • langfristige Mittelbereitstellung

Kosten der Förderung

  • 0,98 % p.a. Garantie-Entgelt Bund
  • 1,01 % p.a. Garantie-Entgelt Bürgschaftsbank
  • Zinssatz für Kredit entsprechend dem aktuellen Kapitalmarkt, wird am Tag der Zusage festgelegt
  • individuelle Ermittlung nach risikogerechtem Zinssystem
  • günstigere Zinsen durch Besicherungsklasse 1

Antragsweg ERP-Förderkredit

  • Kunde stellt Kreditantrag bei Hausbank
  • Hausbank stellt Garantieantrag (100 % des Kredites) bei Bürgschaftsbank
  • Bürgschaftsbank führt Risikoprüfung durch, bewilligt Garantieübernahme zu 100 % und erstellt gBzA für KfW
  • Hausbank erhält Garantieerklärung, De-minimis-Bescheinigung für Garantie und die gBzA-ID
  • Hausbank stellt mit dieser ID und der De-minimis-Bescheinigung einen Refinanzierungsantrag bei der KfW
  • KfW prüft automatisiert Förderfähigkeit mit Abgleich der Daten der Bürgschaftsbank, erstellt die Zusage an die Hausbank und stellt eine kumulierte De-minimis-Bescheinigung inklusive der Beihilfen des KfW Darlehens aus
  • Hausbank schließt nach Zusage der KfW Kreditvertrag mit Kunden