Bürgschaft liqui 100
Für coronabedingte Liquiditätskredite bieten wir ab sofort bis zum 31.12.2021 das Programm BBT liqui 100 an. Dieses vereint einen Kredit der Hausbank bis 250.000,- EUR mit einer 100%igen Bürgschaftsübernahme der BBT. Die Hausbank darf max. 1% Zinsen p.a. für den Kredit berechnen. Aus Gründen der Wirtschaftsförderung wird kein Bearbeitungsentgelt erhoben. BBT liqui 100 ist für alle KMU nutzbar , die coronabedingt Liquidität benötigen.
Wer wird gefördert?
- bestehende kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberufler
- Unternehmen darf zum 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) gewesen sein
Was wird gefördert?
- nahezu alle Liquiditätsbedarfe
- Entscheidung der Bürgschaftsbank basiert auf einer eigenen betriebswirtschaftlichen Prüfung des Vorhabens
Kredithöhe max.
- 250.000,- EUR
Bürgschaftshöhe max.
- 250.000,- EUR
Bürgschaftsquote max.
- 100 % vom Kreditbetrag
Kosten
- max. 1,0 % jährlicher Zins der Hausbank
- 1,35 % jährliche Provision der Bürgschaftsbank
Finanzierungsart
- Betriebsmitteldarlehen
- Kontokorrentkredite
- Avalkredite
- Leasing
Ausgeschlossen sind
- Existenzgründungen
- Umschuldungen/ Ablösungen von Krediten
- Sanierungsvorhaben
- Unternehmen in Schwierigkeiten (zum 31.12.2019)
Laufzeit max.
- 10 Jahre
- 8 Jahre bei Kontokorrentkrediten
Weitere Informationen
- Kapitaldienstfähigkeit muss unter Berücksichtigung der neuen Finanzierung auf Basis von IST-Zahlen zum 31.12.2019 gegeben sein
Bürgschaft Liqui 100
Für die Hausbank bedeutet die Bürgschaft eine 100 %-ige Sicherheit und vermindert dadurch vollständig das Kreditrisiko.
Infos, Unterlagen & mehr
- Antrag
- Komplettunterlagen
- SEPA-Basislastschriftmandat
- Schufa-Klausel (nur für Gründung und Nachfolge)
- Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihilfen
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (Kredit)
- Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (Leasing)
- Selbstauskunft
- Rentabilitätsvorschau
- Liquiditätsplan
- Formular zur Bürgschaftsvoranfrage
Antragsweg
- Antragstellung erfolgt ausschließlich über die Hausbank
- Erklärung über beantragte/erhaltene Kleinbeihilfen mit dem Antrag einreichen
- Begutachtung und Entscheidung durch die Bürgschaftsbank
- Übernahme der Ausfallbürgschaft, Zustellung der Bürgschaftserklärung (Urkunde) an die Hausbank
- Abschluss des Darlehensvertrages bei der Hausbank
- Ausreichung des Kredites