BKR Bundesregelungen Ukraine

BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022 und BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022

Eine Bürgschaft unter dieser Urkunde darf nur dazu dienen, Unternehmen, die durch Sanktionen gegen Russland und Belarus oder die Aggression Russlands gegen die Ukraine vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen.

Wesentliche Kriterien (ein Kriterium ausreichend)

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Russland, Ukraine, Belarus), gemessen durch den Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre (Umsatzanteil von mindestens 10 % in den letzten 3 Jahren);
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus;
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 % vom Umsatz)

Bürgschaftshöhe max.

  • 2.500.000,- EUR

Bürgschaftsquote max.
  • bis zu 80 % vom Kreditbetrag

Finanzierungsart

  • Hausbankdarlehen
  • Programm- und Kontokorrentkredite
  • Avalkredite

Ausgeschlossen sind

  • Umschuldungen/ Ablösungen von Krediten
  • Sanierungsvorhaben
  • Unternehmen in Schwierigkeiten (bis 31.12.2021)

Laufzeit max.

  • 6 Jahre bei Anwendung „BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022“
  • 15 Jahre
  • 23 Jahre bei baulichen Maßnahmen

Weitere Informationen

  • Beihilfe de-minimis, Beihilfe nach AGVO, BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022 oder BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022
  • Standort oder Investitionsort in Thüringen
  • Unternehmen muss ein KMU gem. EU-Definition sein
  • alle Branchen (außer Landwirtschaft)
  • Die Ein-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit, ermittelt durch die Hausbank, darf 10 % nicht übersteigen
  • Gültig bis 31.12.2022 (BKR-Bundesregelung Bürgschaften 2022 und BKR-Bundesregelung Kleinbeihilfen 2022)