Konditionenänderung zum 01.01.2026
Aufgrund der Absenkung der staatlichen Rückbürgschaftsquoten auf das Niveau der alten Bundesländer sowie gestiegener regulatorischer Kosten passen wir unsere Avalprovision zum Jahresbeginn 2026 an.
Die Konditionen für Bürgschaftsquoten bis zu 80 % werden auf 1,25 % p.a. angepasst. Für Bürgschaften bis 60 % des Kreditbetrages werden wir einen reduzierten Provisionssatz von 0,85 % p.a. (jeweils bezogen auf den valutierenden Kreditbetrag) anbieten.
Das einmalige Bearbeitungsentgelt bleibt unverändert bei 1 %.
Auch mit dem neuen Provisionssatz gehören wir im bundesweiten Vergleich zu den günstigen Anbietern von Risikoübernahmen im gewerblichen Bereich.
Für alle bis 31.12.2025 eingehenden Anträge gilt der alte Provisionssatz unabhängig vom Datum der Bürgschaftszusage in 2026.
Sie haben Fragen zu den Konditionsanpassungen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu einem Berater in Ihrer Region auf.