Jetzt bis 30. April 2022 beantragen!

Verlängerung der Corona-Maßnahmen

Auch 2022 beschäftigen uns die Corona-Pandemie und deren wirtschaftliche Auswirkungen. Wir freuen uns daher, dass wir die verbesserten Bedingungen unserer Bürgschaftsprogramme für mittelständischen Unternehmen in Thüringen bis zum 30. April 2022 verlängern. Für einen Gesamtüberblick steht Ihnen unsere Übersicht Corona-Maßnahmen zur Verfügung.

Die erhöhten Bürgschaftsbeträge gelten auch bei 80% iger Bürgschaftsquote mit entsprechend längeren Laufzeiten gemäß der allgemeinen Programmübersicht