BKR Bundesregelungen Ukraine:

Hilfsprogramm für Thüringer Unternehmen

Im Rahmen eines Sonderprogramms unterstützt die Bürgschaftsbank Thüringen kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen, die durch den Ukraine Krieg in Schwierigkeiten geraten sind. Das Programm ist zunächst befristet bis zum 31.12.2022.Eine Bürgschaft unter dieser Urkunde darf nur dazu dienen, Unternehmen, die durch Sanktionen gegen Russland und Belarus oder die Aggression Russlands gegen die Ukraine vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen.

Wesentliche Kriterien (ein Kriterium ausreichend)

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt (Russland, Ukraine, Belarus), gemessen durch den Anteil des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre (Umsatzanteil von mindestens 10 % in den letzten 3 Jahren);
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus;
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3 % vom Umsatz)

Alle Informationen dazu finden Sie hier.