Bürgschaften:

Nach Corona ist vor Corona

Ab 01. Mai können alle klassischen Bürgschaften mit einem Verbürgungsgrad von 80% und einer Bürgschaftshöhe bis max. 1,25 Mio. EUR beantragt werden. Somit läuft alles nahtlos weiter wie vor Corona. Einige Änderungen bei den Bürgschaftsprogrammen wurden angepasst. Hier finden Sie die Übersicht der aktuellen Programme.