ERP-Förderkredit

Zinsgünstige Kreditfinanzierung für Gründungen und Unternehmensnachfolgen

Grafik ERP 2

So gehen Sie entspannt ins Kreditgespräch: Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge entlastet die Bank zu 100 % vom Risiko. Dadurch profitiert der Kreditnehmer von günstigeren Zinsen und verbessert die Finanzierbarkeit seines Vorhabens.

Was wird gefördert?

  • Existenzgründungen
  • Erwerb von Vermögensgegenständen (Asset Deal)
  • Unternehmensübernahmen
  • Nachfolgeregelungen
  • Tätige Beteiligungen (Share Deal)
  • Festigungs- und Erweiterungsmaßnahmen (im Haupterwerb innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
  • Förderfähige Kosten: Investitionen, Übernahme und Beteiligungen, Betriebsmittel

Wer wird gefördert?

  • Existenzgründungen
  • Unternehmensnachfolgen
  • Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre geschäftstätig sind
Wie wird gefördert?
  • 500.000,- EUR maximale Kredithöhe (pro Antragsteller)
  • 35 % maximal vom Gesamtvorhaben
  • mehrere Kredite für verschiedene Vorhaben der Antragsteller möglich
  • bei mehreren Gesellschaftern kann jeder, der Voraussetzungen erfüllt eigenen Antrag entsprechend der prozentualen Beteiligungen am Gesellschaftskapital bis zur Höchstgrenze stellen

  • Laufzeit 15 Jahre bei 5 tilgungsfreien Jahren (Zinsbindung 10 Jahre)
  • Laufzeit 10 Jahre bei 2 tilgungsfreien Jahren (Zinsbindung gesamte Laufzeit)

  • während tilgungsfreier Jahre nur Zinsen und Garantie-Entgelte fällig
  • Rückzahlung erfolgt vierteljährlich in gleich hohen Raten

  • außerplanmäßige Tilgungen nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung an KfW

Vorteile und Mehrwerte der Förderung

  • 100 % Risikoübernahme
  • keine Bereitstellungsprovision
  • keine Anrechnung auf Bürgschaftshöchstbetrag (on top)
  • zwei Laufzeitvarianten (10 und 15 Jahre)
  • Kombination mit anderen Fördermöglichkeiten
  • keine Besicherung aus Privatvermögen
  • nur persönliche Haftung des Endkreditnehmers
  • Zinsverbilligung aus dem ERP-Sondervermögen
  • Kreditbetrag bis zu 35 % der Bemessungsgrundlage (max. 500.000,- EUR)
  • Bestandteil ausgewogener Finanzierungsstrukturen
  • langfristige Mittelbereitstellung

Kosten der Förderung

  • 0,98 % p.a. Garantie-Entgelt Bund
  • 1,01 % p.a. Garantie-Entgelt Bürgschaftsbank
  • Zinssatz für Kredit entsprechend dem aktuellen Kapitalmarkt, wird am Tag der Zusage festgelegt
  • individuelle Ermittlung nach risikogerechtem Zinssystem
  • günstigere Zinsen durch Besicherungsklasse 1

Antragsweg ERP-Förderkredit

  • Kunde stellt Kreditantrag bei Hausbank
  • Hausbank stellt Garantieantrag (100 % des Kredites) bei Bürgschaftsbank
  • Bürgschaftsbank führt Risikoprüfung durch, bewilligt Garantieübernahme zu 100 % und erstellt gBzA für KfW
  • Hausbank erhält Garantieerklärung, De-minimis-Bescheinigung für Garantie und die gBzA-ID
  • Hausbank stellt mit dieser ID und der De-minimis-Bescheinigung einen Refinanzierungsantrag bei der KfW
  • KfW prüft automatisiert Förderfähigkeit mit Abgleich der Daten der Bürgschaftsbank, erstellt die Zusage an die Hausbank und stellt eine kumulierte De-minimis-Bescheinigung inklusive der Beihilfen des KfW Darlehens aus
  • Hausbank schließt nach Zusage der KfW Kreditvertrag mit Kunden



Zum besseren Verständnis können Sie sich ein Video zum Förderkredit ansehen. Es gibt eine Version für Gründer und Unternehmen sowie eine Version für Banken.

Erklärvideo zum ERP-Förderkredit für Gründer und Unternehmen

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Erklärvideo zum ERP-Förderkredit für Banken

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