Agrar-Bürgschaft für landwirtschaftliche Betriebe

Die Agrar-Bürgschaft bietet eine zusätzliche Sicherheit für Kredite bis 1,5 Mio. Euro und ermöglicht so Ihre Finanzierung – egal ob Investition, Existenzgründung, Nachfolge oder Betriebsmittel. Wir fördern kleine und mittlere Betriebe aus:

  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
  • Forstwirtschaft und Holzeinschlag
  • Fischerei und Aquakultur
  • dem nicht gewerblichen Gartenbau

nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, die wir fördern, entnehmen Sie bitte dieser Liste.

Verbürgt werden:

öffentliche Darlehensprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale folgender Vorhaben:

  • Existenzgründungen
  • Investitionen für Betriebserweiterungen, z.B. Maschineninvestitionen, Betriebsverlagerungen, Flächenkäufe, Stallinvestitionen, Aufstockung Viehbestand, Bio-Gas- und Photovoltaik-Anlagen
  • Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen
  • Betriebsmittelfinanzierungen

Bürgschaftshöhe max.

  • 750.000,- EUR

Bürgschaftsquote max.

  • 50 % oder 70 % vom Kreditbetrag

Laufende Bürgschaftsprovision

  • 50 % Bürgschaft: 0,6 % bis 2,4 % p.a. des Kreditbetrages
  • 70 % Bürgschaft: 0,7 % bis 3,2 % p.a. des Kreditbetrages
  • Die Bürgschaftsprovision orientiert sich an der Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank unter Anwendung des risikogerechten Zinssystems (Rating der Hausbank).
  • einmaliges Bearbeitungsentgelt 1,0 % mindestens 400,- EUR (nur bei Genehmigung fällig)

Beihilferelevanz

  • beihilfefrei

Laufzeit

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt max. 10 Jahre, auch für Kredite mit einer längeren Laufzeit.

Weitere Informationen

Gesundes Wachstum für eine stabile Zukunft.

Bürgschaften für Agrarunternehmen ersetzen fehlende Sicherheiten und ermöglichen die Umsetzung von Finanzierungsvorhaben.