Agrar-Bürgschaft für landwirtschaftliche Betriebe
Die Agrar-Bürgschaft bietet eine zusätzliche Sicherheit für Kredite bis 1,5 Mio. Euro und ermöglicht so Ihre Finanzierung – egal ob Investition, Existenzgründung, Nachfolge oder Betriebsmittel. Wir fördern kleine und mittlere Betriebe aus:
- Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
- Forstwirtschaft und Holzeinschlag
- Fischerei und Aquakultur
- dem nicht gewerblichen Gartenbau
nach KMU-Kriterien. Eine genaue Auflistung der Wirtschaftszweige, die wir fördern, entnehmen Sie bitte dieser Liste.
Verbürgt werden:
öffentliche Darlehensprogramme der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Darlehen aus Hausbankmitteln sowie Kontokorrentkredite und Bankavale folgender Vorhaben:
- Existenzgründungen
- Investitionen für Betriebserweiterungen, z.B. Maschineninvestitionen, Betriebsverlagerungen, Flächenkäufe, Stallinvestitionen, Aufstockung Viehbestand, Bio-Gas- und Photovoltaik-Anlagen
- Betriebsübernahmen und Hofnachfolgen
- Betriebsmittelfinanzierungen
Bürgschaftshöhe max.
- 750.000,- EUR
Bürgschaftsquote max.
- 50 % oder 70 % vom Kreditbetrag
Laufende Bürgschaftsprovision
- 50 % Bürgschaft: 0,6 % bis 2,4 % p.a. des Kreditbetrages
- 70 % Bürgschaft: 0,7 % bis 3,2 % p.a. des Kreditbetrages
- Die Bürgschaftsprovision orientiert sich an der Bonitätseinschätzung Ihrer Hausbank unter Anwendung des risikogerechten Zinssystems (Rating der Hausbank).
- einmaliges Bearbeitungsentgelt 1,0 % mindestens 400,- EUR (nur bei Genehmigung fällig)
Beihilferelevanz
- beihilfefrei
Laufzeit
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt max. 10 Jahre, auch für Kredite mit einer längeren Laufzeit.
Gesundes Wachstum für eine stabile Zukunft.
