Mitarbeiterbeteiligungs-Programm

Das Mitarbeiterbeteiligungs-Programm oder auch Arbeitnehmerbeteiligung ist ein Förderprogramm, das Mitarbeiterbeteiligungen an kleinen und mittelständischen Unternehmen unterstützt. Der Freistaat Thüringen übernimmt Garantien für Beteiligungen und Kredite von Arbeitnehmern zu Gunsten Thüringer Unternehmen und sichert im Falle einer Unternehmensinsolvenz deren investierten Gelder ab. Dadurch reduzieren Arbeitnehmer ihr Anlagerisiko und stärken Ihr Unternehmen. Die Kapitalbeschaffung des Beteiligungsnehmers erfolgt in der Regel durch ein vorhandenes Privatvermögen, den Verzicht auf Auszahlung von Lohnbestandteilen oder die Finanzierung durch eine Bank. Für beide Seiten, Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann eine Beteiligung sehr lohnenswert sein: Es stärkt die Mitarbeiteridentifikation, die Vermögensbildung des Arbeitnehmers und die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens.

Vorteile als Unternehmen

  • Stärkung der finanziellen Basis
  • Beteiligung nicht an Verwendungszweck gebunden
  • für Investitionen und Betriebsmittel einsetzbar
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
  • Mitarbeitermotivation durch Kapitalbeteiligung

Bürgschaftshöhe max.

  • 250.000,- EUR

Bürgschaftsquote max.

  • 80 % vom Beteiligungsbetrag

Kosten

  • 0,75 % einmaliges Bearbeitungsentgelt
  • 1,5 % jährliche Provision des Garantiebetrages

Finanzierungsart

  • Beteiligung durch Privatvermögen
  • Beteiligung durch Verzicht auf Auszahlung von Lohnbestandteilen
  • Beteiligung durch Hausbankdarlehen

Voraussetzungen

  • mind. schon 1 Jahr bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • keine Auszubildenden, leitende Angestellte oder Geschäftsführer
  • Standort des Unternehmens in Thüringen

Laufzeit max.

  • 15 Jahre

Weitere Informationen

Vorteile

Die Arbeitnehmerbeteiligung bietet dem Arbeitnehmer eine wichtige zu den marktüblichen Geldanlageangeboten und eine Ergänzung zur herkömmlichen Altersvorsorge. Gerade im Hinblick auf die Entwicklung des staatlichen Rentensystems ist dies von großer Bedeutung. Die Beteiligung erfolgt in der Regel in Form einer stillen Teilhabe.

Antragsweg

  • Antragstellung erfolgt gemeinsam durch Beteiligungsgeber und Beteiligungsnehmer direkt bei der BBT
  • Erstellung einer gutachtlichen Empfehlung anhand Unternehmensunterlagen und Gespräche durch die BBT