Garantien
Der Freistaat Thüringen übernimmt Garantien für Mitarbeiterbeteiligungen an Thüringer Unternehmen.
Wer darf eine Mitarbeiterbeteiligung anbieten?
Arbeitnehmerbeteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe sind förderfähig. Das Unternehmen muss mindestens eine Betriebsstätte in Thüringen haben.
Wer darf eine Mitarbeiterbeteiligung nutzen?
Arbeitnehmer, die in einer der o.g. Betriebsstätten beschäftigt sind, dürfen das Mitarbeiterbeteiligungs-Programm in Anspruch nehmen. Alle beim Unternehmen abhängig beschäftigten Personen sind förderfähig. Der Mitarbeiter (Arbeitnehmer) muss bei Antragstellung in einem wirksamen Beschäftigungsverhältnis sein und über mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit verfügen.